Ausbildung der Ausbilder (AdA)

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  • Sonderlehrgäng  in Vollzeit von: 
          
                 Mo. 28. Mai  - Fr. 01. Juni 2012
                 Mo. 04. Juni - Fr. 08. Juni 2012                                                  


    Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbilder-Prüfung ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Dieser Lehrgang bereitet auf die nach § 2 der Ausbildereignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom Juli 2009) erforderliche Ausbildereignungsprüfung in der IHK vor. Hierbei werden die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vermittelt.

Der Lehrgangsinhalt in 50 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Min.) richtet sich nach dem derzeitig gültigen Rahmenstoffplan.