Grund- u. Fortbildungskurse für leitende Personen in
"Entsorgungsfachbetrieben"
- gesetzlich vorgeschrieben (§ 9 EfbV) und alle zwei Jahre Fortbildung (§ 11 EfbV)
Grund- u. Fortbildungskurse für bestellte Personen "Betriebsbeauftragte für Abfall"
- von Behörden empfohlen
Kombination Fortbildung
Fachkunde nach § 11 EfbV+Fachkunde Abfallbeauftragter
- gesetzlich vorgeschrieben alle zwei Jahre (§ 11 EfbV + Möglichkeit, in dieser
Kombination verkürzt die Fachkunde für den Abfallbeauftragten zu erwerben